Aufstellung des Bebauungsplans "Alter Wertstoffhof"; öffentliche Auslegung
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Alter Wertstoffhof“, Kirchroth (Verfahren nach § 13a BauGB); Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung der Planungsentwürfe gemäß § 13a Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 28. März 2023 beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nr. 48 (Teil) und 49 der Gemarkung Kirchroth den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Alter Wertstoffhof“, Kirchroth aufzustellen. Der Planbereich wird als Dorfgebiet (MD) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.
Die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Alter Wertstoffhof“, Kirchroth in der Fassung vom 09. August mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Begründung liegen in der Zeit vom 18. August 2023 bis 19. September 2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Unterlagen finden Sie auch hier: