Bekanntmachung einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung
Für das gesamte Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen ergeht eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen ("Tiergesundheitsrecht") i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung).
Die Allgemeinverfügung kann hier heruntergeladen werden.