Bekanntmachung über die Änderung der Ortsabrundungssatzung Pittrich-West durch Deckblatt Nr. 1
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2022 die Änderung der Ortsabrundungssatzung „Pittrich-West“, Kirchroth durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 1 umfasst das gesamte Gebiet der ursprünglichen Ortsabrundungssatzung.
Die Ortsabrundungssatzung „Pittrich-West“, Kirchroth soll dahingehend geändert werden, dass
- zusätzlich zu den bereits erlaubten Dachformen auch Flachdächer sowohl bei Wohngebäuden als auch bei anderen Gebäuden zulässig sind,
- gleichwohl die zulässige Dachneigung bei Flachdächern von 0° bis 5° ergänzt wird und
- bei Flachdächern eine Begrünung mit Regenwasserrückhalt anzulegen ist.