Vorläufige Sicherung der ermittelten Überschwemmungsgebiete des Breimbachs
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat die Überschwemmungsgebiete des Breimbachs für ein HQ100 ermittelt. Das Landratsamt Straubing-Bogen macht hiermit die Überschwemmungsgebiete bekannt. Diese gelten damit als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet im Sinne des Art. 47 BayWG.